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Rückkehr in die Ukraine

Flag Ukraine

Ist eine Rückkehr in die Ukraine möglich?

Ja, eine Rückkehr in die Ukraine ist möglich. Fedasil kann dabei helfen.Die eigenständige Rückreise ist ebenfalls möglich.

Für wen


2.    Für wen ist eine Rückkehr in die Ukraine möglich?

  • Für Ukrainer, die beschließen, in ihr Herkunftsland zurückzukehren.
  • Für Drittstaatsangehörige mit legalem Aufenthalt in der Ukraine, die beschließen, in die Ukraine zurückzukehren.


3.     Ist für unbegleitete Minderjährige eine Rückkehr in die Ukraine mit Unterstützung von Fedasil möglich?

Jeder Antrag wird einzeln geprüft, um festzustellen, ob eine Rückkehr möglich ist. Für die Rückkehr eines unbegleiteten Minderjährigen ist außerdem die förmliche Zustimmung des Vormunds und der Eltern erforderlich. Der unbegleitete Minderjährige kann während der Reise von einer sozialen Begleitung betreut werden.


Ziel


4.    In welche Städte in der Ukraine ist eine Rückkehr mit Unterstützung von Fedasil möglich?

Fedasil unterstützt derzeit nur die Rückkehr per Bus. Die folgenden Städte sind momentan zugänglich: Kiew, Iwano-Frankiwsk, Lwiw, Ternopil, Jytomyr, Moukatcheve, Novohrad-Volynskyï, Ouman, Rivne, Stryï, Uzhorod, Vinnytsia.


5.    Können Sie als Drittstaatsangehöriger mit Unterstützung von Fedasil in Ihr Herkunftsland zurückkehren? 

Ja, Drittstaatsangehörige aus einem anderen Land als der Ukraine können mit Unterstützung von Fedasil in ihr Herkunftsland zurückkehren. Zusätzliche Unterstützung bei der Wiedereingliederung kann durch Caritas International oder die Internationale Organisation für Migration (IOM) gewährt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.retourvolontaire.be oder über die kostenlose Telefonnummer 0800 327 45.  

Unterstützung


6.    Müssen Sie die Rückreise bezahlen?

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, übernimmt Fedasil die Kosten für die Busreise zwischen Belgien und der Ukraine. 

7.    Wird Unterstützung gewährt?

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, übernimmt Fedasil die Kosten für die Busfahrt, und Sie erhalten eine Rückkehrprämie in bar (Erwachsene 50 €/Kinder 25 €). Dieses Geld kann z. B. für Lebensmittel oder für den Weitertransport von der Endhaltestelle zum Zielort ausgegeben werden. 

Für schutzbedürftige Rückkehrer kann vor Ort in der Ukraine eine begrenzte Wiedereingliederungshilfe geleistet werden. Jeder Antrag wird individuell geprüft, um zu sehen, ob er möglich ist und welche Unterstützung geleistet werden kann. Hierbei handelt es sich um materielle und praktische Unterstützung durch den lokalen Partner von Caritas International, z. B. für die Gründung eines Unternehmens, die Miete oder Renovierung einer Wohnung bzw. eines Hauses, die Übernahme von Arztkosten. 


8.    Besteht die Möglichkeit, dass z. B. Menschen mit einer Behinderung oder unbegleitete Minderjährige bei der Rückreise begleiten werden? 

Fedasil prüft für jeden Antrag, ob eine Begleitung notwendig und möglich ist. 
Eine Begleitung ist nur bis zur Grenze und nicht in die Ukraine selbst möglich.


Antrag auf Unterstützung für die Rückkehr


9.     Wie kann ich eine Unterstützung für die freiwillige Rückkehr beantragen?

Rufen Sie die kostenlose Telefonnummer 0800 327 45 an, um weitere Informationen zu erhalten und einen Termin zu vereinbaren. 
Wenden Sie sich direkt an eines der fünf Rückkehrbüros (Brüssel, Gent, Antwerpen, Lüttich, Charleroi).

Vorbereitung und Durchführung der Reise


10.     Welche Reisedokumente benötigen Sie?

Für die Rückkehr ist ein gültiger internationaler Reisepass erforderlich, den Sie in der Botschaft erhalten.

11.     Wie viel Gepäck können Sie mitnehmen?

Es gelten die Gepäckbestimmungen des Busunternehmens. 

12.     Wie verläuft die Rückreise?

Fedasil hilft Ihnen bei der Buchung der Rückreise. 
Die Rückreise erfolgt mit dem Bus: Es fahren täglich Busse (Flixbus, Connections) in verschiedene Städte der Ukraine (u. a. Kiew, Ivano-Frankivsk, Lwiw, Ternopil). Die Busse fahren von den Bahnhöfen Brussel-Midi oder Brussel-Noord ab, manchmal mit einem Halt in Lüttich.

13.     Wie lange müssen Sie auf die Abreise warten?

Fedasil ist in dieser Hinsicht von den Busunternehmen abhängig. Die Nachfrage nach Reisen in die Region ist derzeit sehr groß, sodass die Plätze begrenzt sind. Fedasil bucht ein Ticket, sobald Plätze verfügbar sind.

14.     Kann Ihr Haustier mit Ihnen zurückkehren?

Nein. Aus Sicherheitsgründen sind im Flixbus keine Haustiere erlaubt. Ausgenommen sind Assistenzhunde, die einen Passagier mit einer Behinderung begleiten, vorausgesetzt dies ist in einem offiziellen ärztlichen Attest oder einer Bescheinigung vermerkt.


Auswirkungen in Belgien


15.     Was geschieht mit Ihrem vorübergehenden Schutzstatus und Ihrem Aufenthaltsrecht (A-Karte), wenn Sie in die Ukraine zurückkehren?

Wenn Sie für einen kurzen Zeitraum in die Ukraine zurückkehren, verlieren Sie Ihren vorübergehenden Schutzstatus und Ihr Aufenthaltsrecht in Belgien nicht. Es gelten die normalen Regeln für Abwesenheit und Rückkehr. Die Dauer der Abwesenheit kann bis zu drei Monate betragen. Wenn Sie länger als drei Monate abwesend sein möchten, müssen Sie Ihre Aufenthaltsgemeinde informieren und Ihre Aufenthaltskarte A muss bei Ihrer Rückkehr noch gültig sein. Außerdem müssen Sie die Gemeinde bei Ihrer Rückkehr nach Belgien informieren.

Achtung! Wenn Sie ein anerkannter Flüchtling sind oder subsidiären Schutz genießen, laufen Sie Gefahr, diesen Status zu verlieren, wenn Sie in Ihr Herkunftsland reisen.

Wenn Sie beschließen, Belgien endgültig zu verlassen, können der vorübergehende Schutz und das Aufenthaltsrecht in Belgien beendet werden. Wenn Sie sich dennoch entschließen, nach Belgien zurückzukehren und länger als drei Monate hier zu bleiben, müssen Sie erneut einen Schutzstatus oder ein Aufenthaltsrecht beantragen.


16.     Was sind die Folgen für Ihren gleichwertigen existenzsichernden Lohn?

Wenn Sie in die Ukraine zurückkehren, leben Sie im Ausland und sind Sie verpflichtet, Ihren Sozialarbeiter des ÖSHZ zu informieren. 

Wenn Ihr Auslandsaufenthalt nur vorübergehend ist, prüft das ÖSHZ (OCMW/CPAS), ob Sie weiterhin Hilfe benötigen und ob die Voraussetzungen für den Erhalt von Unterstützung weiterhin erfüllt sind. Wenn es zu dem Schluss kommt, dass Sie keine Hilfe mehr benötigen, kann der gleichwertige existenzsichernde Lohn ausgesetzt werden. Die meisten ÖSHZ (OCMW/CPAS),  wenden die Regel an, dass Ihr gleichwertiger existenzsichernder Lohn ausgesetzt werden kann, wenn Sie länger als 28 Tage abwesend sind. Das ÖSHZ (OCMW/CPAS),  ist jedoch nicht dazu verpflichtet und kann außergewöhnliche Umstände berücksichtigen. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihren Sozialarbeiter darüber informieren.

Wenn Sie Belgien endgültig verlassen, erfüllen Sie nicht mehr die Bedingung des Aufenthalts in Belgien. Dann haben Sie keinen Anspruch mehr auf einen gleichwertigen existenzsichernden Lohn. 


17.     Welche Schritte sollten Sie unternehmen, wenn Sie Belgien verlassen? 

Es ist wichtig, dass Ihr Umfeld und die Behörden über Ihre Abwesenheit informiert sind, vor allem, wenn Sie längere Zeit abwesend sind.

Informieren Sie Ihren Sozialarbeiter beim ÖSHZ (OCMW/CPAS).

Informieren Sie Ihre Aufenthaltsgemeinde über Ihre Abwesenheit und über Ihre Absicht, zurückzukehren. Auch wenn Sie nur einige Wochen abwesend sein werden, kann es sinnvoll sein, die Gemeinde zu informieren, um Unklarheiten und Probleme zu vermeiden. Bei einer Abwesenheit von mehr als drei Monaten ist dies verpflichtend. Wenn Ihre Aufenthaltskarte während Ihrer Abwesenheit abläuft, sollten Sie eine vorzeitige Verlängerung beantragen, sofern die Situation dies zulässt. 

Informieren Sie die Personen oder die Behörde, die Sie aufnehmen, und treffen Sie konkrete Vorkehrungen für Ihre Abwesenheit und Rückkehr. 


18.     Können Sie nach Ihrer Rückkehr in die Ukraine nach Belgien zurückkommen? 

Eine Rückkehr nach Belgien ist möglich. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um Ihren Status, Ihren gleichwertigen existenzsichernden Lohn und alle anderen Rechte wieder zu erhalten. Wenn Sie länger als drei Monate abwesend waren, müssen Sie sich innerhalb von 15 Tagen nach Ihrer Rückkehr nach Belgien bei der Aufenthaltsgemeinde melden. Sie sollten sich auch so bald wie möglich mit Ihrem Sozialarbeiter beim ÖSHZ (OCMW/CPAS), in Verbindung setzen sowie mit allen anderen Behörden, die für Sie wichtig sein könnten. 

Wenn Sie Ihren Status oder Ihr Aufenthaltsrecht während Ihrer Abwesenheit verloren haben, müssen Sie unter Umständen einen neuen Antrag stellen, um das Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Kontakt


19.     Weitere Informationen zur freiwilligen Rückkehr?