Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

#PlatzFrei

Flagge Ukraine

#PlatzFreiSie sind bereit, Menschen aus der Ukraine Obdach zu gewähren? Vielen Dank für Ihre Solidarität! 

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Erläutern Sie genau, wie viele Plätze Sie frei haben und um welche Art von Unterkunft (z. B. Schlafzimmer, Studentenzimmer usw.) es sich dabei handelt. Geben Sie auf jeden Fall Ihre Kontaktdaten und Ihre Adresse an. 

Die Gemeinde wird diese Informationen zentralisieren und an das Nationale Krisenzentrum weiterleiten. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde. 
 

Was kann ich tun, wenn ich die Aufnahme beenden möchte, mein Gast sich aber weigert, meine Wohnung zu verlassen?

Wenn Sie zeitweilig Flüchtlinge aufnehmen, handelt es sich meistens um einen Aufenthalt ohne offiziellen Mietvertrag

Im juristischen Sprachgebrauch spricht man dann in der Regel von einem Prekariumsvertrag (oder „Vertrag über die Belegung auf Widerruf“).

In diesem Fall können Sie als Eigentümer der Wohnung jederzeit entscheiden, den Vertrag zu beenden und den Gast bitten, die Wohnung zu verlassen. Dies gilt auch, wenn der Gast einen finanziellen Beitrag für seinen Aufenthalt leistet. Dies gilt auch, wenn der Gast an Ihrer Adresse seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie die

Aufnahme beenden möchten, dann informieren Sie Ihren Gast deutlich darüber. Es wird empfohlen, dies schriftlich zu tun. Sie sind nicht verpflichtet, einen Grund anzugeben oder einen Schadenersatz zu zahlen. Sie können die Aufnahme sofort oder gegebenenfalls sehr kurzfristig beenden. Aus praktischen und menschlichen Gründen wird es empfohlen, angemessene Vereinbarungen zu treffen. Im Zweifelsfall können Sie mit Ihrer Kontaktperson bei der lokalen Behörde Kontakt aufnehmen.

Wenn Ihr Gast sich weigert, die Wohnung zu verlassen oder wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, dann können Sie sich an den Friedensrichter wenden, um den Konflikt zu lösen. Weitere Auskünfte über das Verfahren vor dem Friedensrichter finden Sie in der Broschüre "Le juge de paix, le juge proche du citoyen“.

Wird der Aufenthalt trotzdem über einen Mietvertrag geregelt (dies ist unwahrscheinlich bei der zeitweiligen Aufnahme von Flüchtlingen), dann finden Sie in der Broschüre "Zwangsräumung verhindern" weitere Auskünfte über die Rechte und Pflichten Ihres Mieters.

Wenn Sie Rechtsberatung brauchen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden oder können Sie das Angebot des juristischen Beistands in Anspruch nehmen.

Klicken Sie hier für diese Informationen auf Ukrainisch oder Russisch.