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Heimtiere, die zusammen mit Flüchtlingen aus der Ukraine nach Belgien einreisen: Die FASNK verfolgt einen flexiblen Ansatz

vlag Oekraïne
Mitteilung der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK)

Hunde, Katzen und Frettchen, die als Heimtiere aus der Ukraine eingeführt werden, müssen für gewöhnlich die folgenden Bedingungen erfüllen: Sie müssen identifiziert sein (elektronischer Chip), eine gültige Tollwutimpfung haben und einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern mit günstigem Ergebnis unterzogen worden sein (30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Abreise) und ihnen muss eine amtliche Bescheinigung beiliegen, welche bestätigt, dass sie die Einfuhrbedingungen erfüllen.

In Notfällen sehen die Rechtsvorschriften (Verordnung 576/2013, Art. 32) vor, dass Genehmigungen für Heimtiere, die die oben genannten Einfuhrbedingungen nicht erfüllen, ausgestellt werden können, vorausgesetzt, dass diese Genehmigungen vor der Verbringung nach Belgien beantragt wurden.

Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine und zur Vermeidung zusätzlicher Schwierigkeiten für die Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich mit ihren Hunden, Katzen oder Frettchen nach Belgien aufmachen, setzt die FASNK alles daran, um diese Notsituation flexibel zu handhaben.

Bis auf Weiteres und ausnahmsweise wurde daher beschlossen, die Heimtiere dieser Flüchtlinge auch ohne vorherige Genehmigung zu regularisieren.

Obwohl Haus- und Wildtiere in großem Umfang geimpft werden, ist die Ukraine nicht tollwutfrei. Es ist folglich von größter Wichtigkeit, die Heimtiere, die zusammen mit den Flüchtlingen aus der Ukraine in Belgien ankommen, ordnungsgemäß zu regularisieren und bis zum Ende des Risikozeitraums (4 Monate nach der Ankunft in Europa) auf das Auftreten eventueller Symptome der Tollwut zu achten.

Symptome oder Warnsignale für eine Tollwutdiagnose finden Sie auf der [Tollwut-Seite auf der Website der FASNK].

Manche ukrainische Heimtiere werden in Belgien ohne EU-Heimtierausweis (möglicherweise mit ukrainischen Dokumenten) oder ohne einen in dem Ausweis eingetragenen Impfnachweis gegen die Tollwut eintreffen. Die zugelassenen Tierärzte werden gebeten, diese Tiere wie folgt zu regularisieren:

  • sie mit einem Mikrochip zu identifizieren oder den vorhandenen Mikrochip auszulesen und einen EU-Heimtierausweis auszustellen,
  • die Tiere gegen Tollwut zu impfen. Die Impfung muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.

Des Weiteren müssen sie bei den Lokalen Kontrolleinheiten (LKEs) der FASNK gemeldet werden. Für diese Meldung kann das Formular des Rundschreibens PCCB/S2/MVN/1064997 verwendet werden, welches an die LKEs zu senden ist. Neben den vorgesehenen einschlägigen Angaben muss auch angeführt werden, ob und wann das Tier gemäß den Begleitdokumenten geimpft wurde (Scan oder Foto hinzuzufügen) und welche Regularisierungsmaßnahmen getroffen wurden.

Ein Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern kann bei dieser Gelegenheit auch durchgeführt werden. Liegt das Ergebnis der Titrierung bei > 0,5 IE/ml, ist davon auszugehen, dass bei dem Tier kein Risiko besteht, und es muss nicht überwacht werden (siehe weiter unten).

Sciensano hat beschlossen, die Titrierung für Heimtiere, die ukrainische Flüchtlinge mitbringen, kostenfrei vorzunehmen.

Die FASNK wird einen Teil der Impfkosten übernehmen. Die Modalitäten müssen noch festgelegt werden und werden demnächst bekannt gegeben. Den Tierärzten wird jedoch angeraten, schon jetzt einen glaubhaften Nachweis für jede in diesem Rahmen durchgeführte Impfung (z.B. Foto der erstellten Dokumente mit der Identität der Halter), der den LKEs zusammen mit dem Meldeformular zugestellt werden und als Grundlage für die Entschädigung dienen kann, aufzubewahren.

Die Flüchtlinge werden in naher Zukunft ein einfaches Dokument zur Erklärung des zu befolgenden Regularisierungsverfahrens in ukrainischer Sprache sowie eine Erinnerungsmitteilung bezüglich des von der Tollwut ausgehenden Risikos erhalten. War die Tollwutimpfung eines Tieres bei seiner Ankunft nicht in Ordnung, ist es zudem von essenzieller Bedeutung, dass die Personen, die für das betreffende Tier verantwortlich sind, dafür Sorge tragen, den Kontakt ihres Heimtieres mit Personen und Tieren außerhalb ihres Familienkreises zu beschränken, und dass sie den Gesundheitszustand sowie das Verhalten ihres Tieres während der 4 Monate nach der Ankunft in Europa im Auge behalten. Es wird auch empfohlen, Hunde, Katzen und Frettchen von Gastfamilien in Belgien, die mit den Tieren der Flüchtlinge in Kontakt kämen, (noch einmal) impfen zu lassen, wenn die Tollwutimpfung letzterer Tiere bei ihrer Ankunft nicht in Ordnung war.

Von Hunden und Katzen in ukrainischen Tierheimen und streunenden Tieren geht ein zu hohes Tollwutrisiko aus, und zwar sowohl für die Personen, die sich um die Tiere kümmern, als auch für andere Tiere, mit denen sie in Kontakt kämen. Die Mitgliedstaaten, die an die Ukraine grenzen, gestatten die Verbringung dieser Tiere in ihr Hoheitsgebiet nicht, und die Europäische Kommission rät ebenfalls von deren Einfuhr ab. Die FASNK erlaubt ihre Verbringung nach Belgien demnach nicht. Eine materielle oder finanzielle Unterstützung der örtlichen Tierheime und Tierschutzorganisationen ist die beste Option, um diesen Tieren zu helfen.

Neben den Tausenden, die versuchen zu helfen, gibt es auch andere, die versuchen, aus der Situation Kapital zu schlagen. Daher bittet die FASNK die Tierärzte, aufzupassen und den Lokalen Kontrolleinheiten Situationen, die Anlass zu der Vermutung des illegalen Tierhandels geben, zu melden.