Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Unterkünfte für Vertriebene aus der Ukraine

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Sie sind kürzlich in Belgien angekommen und suchen eine Unterkunft? Um unangenehme Überraschungen und jegliches Missbrauchsrisiko zu vermeiden, ist es wichtig, einige Empfehlungen zu befolgen.

Der Unterschied zwischen Notunterkunft und dauerhafter Unterbringung

In Belgien erfolgt die Hilfe bei der Unterbringung für Menschen aus der Ukraine in zwei Phasen: zunächst eine Notunterkunft und in einer zweiten Phase eine dauerhafte Unterbringung.

Notunterkunft: Nach Ihrer Eintragung im Registrierungszentrum in Brüssel wird Fedasil Sie zu einer vorübergehenden Unterkunft weiterleiten. Sie werden entweder in Gemeinschaftswohnungen (wo sich mehrere Familien die Räumlichkeiten teilen) oder in Gastfamilien untergebracht, d. h. bei belgischen Bürgern, die aus Solidarität eine Wohnung oder ein Zimmer zur Verfügung stellen.

Dauerhafte Unterbringung: Langfristig ist die Unterbringung in einer Gastfamilie oft nicht die beste Lösung. Aus diesem Grund organisieren sich die regionalen Dienste in Brüssel, in der Wallonie und in Flandern sowie die Städte und Gemeinden, um den betreffenden Personen, dauerhafte Unterkünfte anbieten zu können. Dabei handelt es sich um leerstehende Unterbringungsmöglichkeiten, umgewandelte Bürogebäude, andere Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder sogar alternative Lösungen (die Flämische Region hat z. B. zwei Dörfer mit Wohncontainern eingerichtet).

Wie finde ich eine dauerhafte Unterkunft?

Bevor Sie mit Ihrer Suche beginnen, sollten Sie sich zum Registrierungszentrum auf dem Heysel‑Gelände in Brüssel begeben. Dort können Sie einen vorübergehenden Schutzstatus erhalten, was Ihnen später die Suche nach Arbeit und einer Wohnung erleichtert. Vor Ort werden Sie weitere Informationen über die zu unternehmenden Schritte erhalten.

Sobald Sie sich registriert haben, können Sie auf dem belgischen Mietwohnungsmarkt natürlich selbst nach einer Wohnung suchen. Selbstverständlich ist das nicht immer einfach, vor allem wegen der Sprachbarriere. Deshalb haben die belgischen Behörden Möglichkeiten geschaffen, um Sie bei der Suche zu unterstützen.

In Belgien sind die drei Regionen für die dauerhafte Unterbringung zuständig. Der Ansatz kann unterschiedlich sein, aber generell gilt: Ob in der Wallonie, in Flandern oder Brüssel, die bevorzugte Kontaktstelle, um eine dauerhafte Unterbringung zu finden, ist neben der Region der kommunale Koordinator, der in jeder Gemeinde vorhanden ist.

Sie suchen eine Unterkunft in der Wallonischen Region:

Die Wallonische Region hat die verfügbaren öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Gemeinschaftsunterkünfte erfasst. Dabei kann es sich um das Eigentum eines Kultes, Unterkünfte von Provinzen, Städten und Gemeinden, Ferien- und Freizeitzentren, Adeps-Zentren, Gebäude der Föderalen Gebäuderegie und des Wallonischen öffentlichen Dienstes, Militärgebäude oder auch Gebäude, in denen Personen mit dem Status Asylsuchende aufgenommen werden, usw. handeln.

Derzeit wird eine IT-Plattform für die Unterbringung in diesen Einrichtungen entwickelt, die nach Ende der Sommerferien online gehen soll. In der Zwischenzeit können Vorschläge für Unterkünfte von Privatpersonen auf der Plattform Solidarität Ukraine (wallonie.be) eingegeben werden. Sie können auch ein Antragsformular für eine Unterkunft  ausfüllen, wenn Sie auf der Plattform keine Angebote finden.

Sie können auch mit einem kommunalen Koordinator Kontakt aufnehmen, der Sie bei Ihrer Suche begleiten kann.

Weitere Informationen über die in der Wallonie eingeführte Hilfe finden Sie unter: https://www.wallonie.be/fr/ukraine/je-suis-un-refugie-ukrainien

Sie suchen eine Unterkunft in Flandern:

Die Gemeinden in Flandern sind auf der Suche nach möglichst vielen Unterkünften, in denen Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht werden können, solange sie 'vorübergehenden Schutz' genießen. Dabei kann es sich um eine Unterkunft handeln, die von Privatpersonen, Organisationen oder der Gemeinde selbst zur Verfügung gestellt wird. Es gibt auch Unterkünfte in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Einrichtungen für betreutes Wohnen. Die Unterkünfte können individuell (pro Familie) oder gemeinschaftlich (mehrere Familien in demselben Gebäude, wobei jede Familie ihre eigenen Räumlichkeiten hat) sein.

Sind Sie vorübergehend bei Familie, Freunden oder Bekannten untergebracht oder in einer anderen Unterkunft, in der Sie nicht länger bleiben können? Wenn dies der Fall ist, wird der kommunale Koordinator versuchen, eine dauerhafte Unterkunft für Sie zu finden. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre Gemeinde. Wenn die Gemeinde selbst keine Plätze mehr frei hat, wird der Koordinator Kontakt mit anderen Gemeinden aufnehmen.

Achtung: Geben Sie Ihre vorübergehende Unterkunft nicht auf, ohne zu wissen, wo Sie danach wohnen können. Wenden Sie sich zuerst an die Gemeinde.

Wenn ein Platz für einen längeren Aufenthalt für Sie gefunden wird, müssen Sie je nach Ihrem Einkommen Miete oder eine kleine Vergütung bezahlen. Die Gemeinde oder der Eigentümer des Zimmers oder der Wohnung, wo Sie wohnen werden, wird mit Ihnen einen Vertrag abschließen, der auch in Ihrer Sprache verfasst ist.

Wissenswertes: Für Menschen mit dem Status 'vorübergehender Schutz' gibt es spezielle Mietverträge. Diese Verträge gelten für mindestens drei Monate und können jeweils um drei Monate verlängert werden. Möchten Sie schon früher ausziehen? Dann können Sie den Mietvertrag fristlos kündigen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.

Weitere Informationen über das Wohnen und Leben in Flandern finden Sie unter https://www.vlaanderen.be/vlaanderen-helpt-oekraine/meertalige-communicatie.

Sie suchen eine Unterkunft in Brüssel:

Seit März diesen Jahres empfängt die Region Brüssel-Hauptstadt die Ukrainer. Die Bürger haben diese Tradition der Gastfreundlichkeit, die sich in den letzten Jahren entwickelt hat, sofort unterstützt. Nach und nach haben auch die Gemeinden und die Region diese Gastfreundschaft unterstützt und bieten Lösungen an.

Wenn Sie keine Unterkunft finden, können Sie Kontakt mit der Gemeinde aufnehmen, in der Sie wohnen möchten. Der Koordinator oder das Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) wird Sie bei der Suche unterstützen.

Die Region schafft selbst über 3 600 Unterkunftsplätze durch Partnerschaften mit dem Immo-biliensektor und Hotels. Jede Gemeinde (https://www.helpukraine.brussels/fr#autorites‑locales FR / https://www.helpukraine.brussels/fr#autorites-locales NL) hat eine Kontaktperson für ihre Bürger, die eine Unterkunft anbieten, und sucht nach neuen Unterbringungsmöglichkeiten. Sie wird das Treffen zwischen dem Anbieter und der Person, die eine Unterkunft sucht, organisieren.

Wie auch in den anderen Regionen unterstützen die regionalen Behörden die belgischen Bürger, die bei der Unterbringung von Menschen aus der Ukraine helfen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://www.helpukraine.brussels/fr/news/cadre-loccupation-des-.

Alle Informationen über die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine finden Sie auf der Website: https://www.helpukraine.brussels/fr#introduction (FR) https://www.helpukraine.brussels/nl#introduction (NL).  

Suchen Sie selbst nach einer Unterkunft? Worauf sollten Sie achten?

Auch wenn im Allgemeinen die Vermietung von Wohnraum in Belgien sehr korrekt abläuft, kann es vorkommen, dass einige Personen in böswilliger Absicht Menschen in schutzbedürftigen Situationen ausnutzen, um sie zu täuschen, zu betrügen oder zu missbrauchen. Hier einige wichtige Informationen für Ihre Suche:

Die Kriterien für eine dauerhafte Unterkunft

  • Die Unterkunft, in der Sie untergebracht sind/die Sie mieten, muss eine ganze Reihe von Kriterien in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit erfüllen:
  • Eine Vereinbarung/ein Mietvertrag mit den Rechten und Pflichten des Unterbringers/Vermieters und des Bewohners muss immer von beiden Parteien unterzeichnet werden.
  • Auf dem privaten Markt ist normal, dass der Vermieter eine Mietkaution verlangt, die aber höchstens drei Monatsmieten beträgt.
  • Bevor Sie einziehen, sollte eine von beiden Parteien unterzeichnete Bestandsaufnahme der Unterkunft erstellt werden, um sich über den ursprünglichen Zustand der Unterkunft einig zu sein. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss die Unterkunft im ursprünglichen Zustand hinterlassen werden. Sie dürfen also während der Mietzeit keine Arbeiten ohne die Zustimmung des Eigentümers durchführen.

Inakzeptables Verhalten

Ein Eigentümer, der eine Unterkunft vermietet, besitzt nicht alle Rechte. Auch wenn Missbrauch selten vorkommt, sollten Sie wissen, dass folgende Verhaltensweisen inakzeptabel sind und der Polizei/oder dem kommunalen Koordinator gemeldet werden müssen:

  • Administrativ: Ihre Ausweispapiere einziehen oder drohen, Ihnen die Papiere abzunehmen oder Sie in Ihr Land zurückzuschicken.
  • Finanziell: Jemanden ohne Heizung, Wasser und Elektrizität wohnen lassen.
  • Verbal: beschimpfen, bedrohen.
  • Physisch: schlagen, stoßen.
  • Sexuell: Geschlechtsverkehr verlangen oder erzwingen.
  • Psychologisch: bedrohen, einsperren, vom Lernen und Arbeiten abhalten, demütigen und erniedrigen.
  • Zur Arbeit zwingen.

Nützlicher Link: I am being exploited - Ukraine (info-ukraine.be)

Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass mein Unterbringer/Vermieter Missbrauch begeht?

  • Im Falle eines Missbrauchs durch den Unterbringer/Vermieter, wird dem Bewohner geraten, den kommunalen Koordinator zu kontaktieren.
  • Sie haben auch das Recht, in lebensbedrohlichen Situationen den Notruf (112) zu wählen und bei Gefahr oder zur Erstattung einer Anzeige die Polizei (110) zu kontaktieren.
  • Fordern Sie Beweise für den Missbrauch an und bewahren Sie diese auf: ärztliche Atteste, Protokoll der Polizei, Zeugenaussagen, Fotos, E-Mails, SMS, Aufnahmen, usw.

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