Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Aufnahme Minderjährige

Flagge Ukraine

Wer ist ein(e) unbegleitete(r) minderjährige(r) Ausländer(in) (UMA)?

Eine Person unter 18 Jahren, die in sich ohne Person, die das elterliche Sorgerecht oder die Vormundschaft hat, in Belgien aufhält, ist ein(e) unbegleitete(r) Minderjährige(r).

Was muss ich tun, wenn ich selbst eine(n) unbegleitete(n) Minderjährige(n) aufnehmen möchte?

Wenn Sie in Flandern oder Brüssel wohnen, können Sie sich bei Pleegzorg Vlaanderen melden. Sie können dies online über diese Website tun: Pflegefamilien für minderjährige ukrainische Flüchtlinge | Pleegzorg Vlaanderen

Wenn Sie in Wallonien oder Brüssel wohnen, können Sie sich bei Mentor Jeunes melden. Die Kontaktdaten von Mentor Jeunes finden Sie auf der betreffenden Website.

Erhält jede(r) unbegleitete(r) Minderjährige einen Vormund?

Ja, der Vormundschaftsdienst ernennt für jede(n) unbegleitete(n) Minderjährige(n) einen Vormund, der ihn/sie rechtlich vertritt.

Derzeit gibt es eine Warteliste für die Ernennung von Vormunden.

Was macht ein Vormund?

Der Vormund ist der gesetzliche Vertreter des/der unbegleiteten Minderjährigen. Er sorgt für die Sicherheit und das allgemeine Wohlergehen des/der Minderjährigen, hilft bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung und Ausbildung für den/die Minderjährige(n) und überwacht den psychologischen und medizinischen Zustand des/der Minderjährigen.

Der Vormundschaftsdienst ernennt den Vormund. Zum Vormund kann nur bestellt werden, wer vom Vormundschaftsdienst offiziell als Vormund anerkannt ist. Zu diesem Zweck hat der Vormund zuerst ein Auswahlverfahren durchlaufen und eine spezielle Schulung zum Thema Vormundschaft absolviert. Der Vormund nimmt seine Aufgaben unter der Aufsicht des Vormundschaftsdienstes und des Friedensgerichts wahr.