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Ich kenne eine(n) Minderjährige(n) ohne Eltern

Flagge Ukraine

Wer ist ein(e) unbegleitete(r) minderjährige(r) Ausländer(in) (UMA)?

Eine Person unter 18 Jahren, die in sich ohne Person, die das elterliche Sorgerecht oder die Vormundschaft hat, in Belgien aufhält, ist ein(e) unbegleitete(r) Minderjährige(r).

Minderjährige, die zwar Angehörige in Belgien haben, aber nicht ihre Eltern, sind ebenfalls unbegleitete Minderjährige. Ein(e) Minderjährige(r) ist kein(e) unbegleitete(r) Minderjährige(r), wenn es offizielle, von Belgien anerkannte Dokumente gibt, aus denen hervorgeht, dass eine Person in Belgien die rechtliche Vertretung des Minderjährigen übernimmt. Der Vormundschaftsdienst wird diese Dokumente erst nach der Anmeldung analysieren.

Wie kann ich eine(n) ukrainische(n) unbegleitete(n) Minderjährige(n) in Belgien anmelden?

Unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellen wollen, müssen sich wie Erwachsene beim Registrierungszentrum der Einwanderungsbehörde in Brüssel melden. Die Einwanderungsbehörde meldet dann den/die unbegleitete(n) Minderjährige(n) an die Vormundschaftsbehörde.

Sie können eine(n) unbegleitete(n) Minderjährige(n) auch direkt beim Vormundschaftsdienst melden. Sie können die Meldung mittels eines Formblatts vornehmen. Dieses finden Sie auf der Website des Vormundschaftsdienstes über diesen Link. Sie können das Formblatt per E-Mail an die Adresse des Vormundschaftsdienstes senden: voogdij@just.fgov.be. Sie können den Vormundschaftsdienst auch telefonisch unter der Notrufnummer 078/15 43 24 erreichen. Bitte beachten Sie, dass sich der/die unbegleitete ukrainische Minderjährige für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes in jedem Fall beim Registrierungszentrum der Einwanderungsbehörde in Brüssel melden muss.

Was ist, wenn ich selbst eine(n) unbegleitete(n) Minderjährige(n) aufnehme?

  • Melden Sie den/die unbegleitete(n) Minderjährige(n) im Registrierungszentrum der Einwanderungsbehörde an. Der/die Minderjährige kann dort angeben, dass er oder sie keine Betreuung benötigt. Die Einwanderungsbehörde leitet den/die unbegleitete(n) Minderjährige(n) an den Vormundschaftsdienst weiter.
  • Wenden Sie sich an den Vormundschaftsdienst, wenn der/die Minderjährige besonders schutzbedürftig ist (z. B. schwere medizinische oder psychische Probleme, Schwangerschaft, mögliches Opfer von Missbrauch oder Menschenhandel). Sie können dies per E-Mail (voogdij@just.fgov.be) oder per Telefon (078/15 43 24) tun.
  • Erkundigen Sie sich, ob Sie zusätzliche Unterstützung erhalten können:
    • Wenn Sie in Flandern oder Brüssel wohnen, können Sie sich an einen Pflegschaftsdienst wenden. Einen solchen gibt es in jeder Provinz. Die Kontaktinformationen finden Sie unter Pflegefamilien in Flandern | Pleegzorg Vaanderen.
    • Wenn Sie in der Wallonischen Region oder in Brüssel wohnen und sich als Gastfamilie bewerben, können Sie Kontakt mit der gemeinnützigen Organisation Mentor jeunes asbl aufnehmen, die Gastfamilien auswählt und die familiäre Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen begleitet.

Erhält jede(r) unbegleitete(r) Minderjährige einen Vormund?

Ja, der Vormundschaftsdienst ernennt für jede(n) unbegleitete(n) Minderjährige(n) einen Vormund, der ihn/sie rechtlich vertritt. Auch wenn Sie ein Verwandter des Minderjährigen sind, bekommt der/die Minderjährige einen Vormund. Nur wenn es offizielle, von Belgien anerkannte Dokumente gibt, die belegen, dass jemand den/die Minderjährige(n) rechtlich vertritt, wird der Vormundschaftsdienst keinen Vormund bestellen. Der Vormundschaftsdienst analysiert dieses Dokument nach der Anmeldung.

Derzeit gibt es eine Warteliste für die Ernennung von Vormunden. Es ist wichtig, sich mit dem Vormundschaftsdienst in Verbindung zu setzen, wenn ein(e) unbegleitete(r) Minderjährige(r) besonders schutzbedürftig ist (z. B. schwere medizinische oder psychische Probleme, Schwangerschaft, mögliches Opfer von Missbrauch oder Menschenhandel). Sie können dies per E-Mail (voogdij@just.fgov.be) oder per Telefon (078/15 43 24) tun. In diesem Fall versucht der Vormundschaftsdienst, vorrangig einen Vormund zu bestellen.

Was macht ein Vormund?

Der Vormund ist der gesetzliche Vertreter des/der unbegleiteten Minderjährigen. Er sorgt für die Sicherheit und das allgemeine Wohlergehen des/der Minderjährigen, hilft bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung und Ausbildung für den/die Minderjährige(n) und überwacht den psychologischen und medizinischen Zustand des/der Minderjährigen. Der Vormund darf den/die Minderjährige(n) nicht in seiner Wohnung unterbringen.

Der Vormundschaftsdienst ernennt den Vormund. Zum Vormund kann nur bestellt werden, wer vom Vormundschaftsdienst offiziell als Vormund anerkannt ist. Zu diesem Zweck hat der Vormund zuerst ein Auswahlverfahren durchlaufen und eine spezielle Schulung zum Thema Vormundschaft absolviert. Der Vormund nimmt seine Aufgaben unter der Aufsicht des Vormundschaftsdienstes und des Friedensgerichts wahr.