INFORMATIONEN ZUR STEUERERKLÄRUNG FÜR UKRAINISCHE FLÜCHTLINGE
Wie funktioniert die Steuererklärung in Belgien?
Personen, die Einkünfte und/oder ihren Wohnsitz in Belgien haben, müssen jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen. In dieser Steuererklärung müssen die Einkünfte des Vorjahres angegeben werden.
Einige Monate nach dem Einreichen der Steuererklärung wird die endgültige Steuerberechnung versandt. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Entweder man erhält einer Erstattung
- oder man muss zahlen
- oder der Steuerbetrag ist gleich Null.
Es gibt zwei Arten von Steuererklärungen:
- die Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen: für Personen, die ihren Steuerwohnsitz in Belgien(This hyperlink opens a new window) haben. Der Erklärungszeitraum beginnt im Mai.
- die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden: für Personen, die Ihren Steuerwohnsitz im Ausland haben. Der Erklärungszeitraum beginnt im September.
Ich bin nicht im Fremdenregister eingetragen, aber im Warteregister.
Wenn Sie im letzten Jahr in Belgien steuerpflichtige Einkünfte hatten (z. B. weil Sie in Belgien gearbeitet haben), müssen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden(This hyperlink opens a new window) ausfüllen.
Sie erhalten Ihre Steuererklärung zwischen Mitte September und Anfang Oktober 2023 per Post.
Wenn Sie bis Mitte Oktober keine Erklärung erhalten haben, rufen Sie den FÖD Finanzen unter 02 572 57 57 (direkter Code: 17005) an.
Wenn Sie keine steuerpflichtigen Einkünfte in Belgien haben, müssen Sie in Belgien keine Steuererklärung einreichen.
Ich bin im Fremdenregister eingetragen.
Dann gelten Sie als steuerlich in Belgien ansässig und müssen eine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen einreichen. Die Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen wird im Mai per Post versandt. Wenn Sie sie bis Anfang Juni nicht erhalten haben, rufen Sie den FÖD Finanzen unter 02 572 57 57 (direkter Code: 17002) an.
Sie sind verheiratet und Ihr(e) Partner(in) befindet sich noch in der Ukraine.
Da Sie Ihren persönlichen Wohnsitz in Belgien haben, werden Sie und Ihr(e) Partner(in) in der Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen als „tatsächlich getrennt“ betrachtet.
Wenn Sie jedoch nachweisen können, dass sich Ihr Haushalt in der Ukraine befindet, füllen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden aus.
Um die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden zu beantragen, rufen Sie ab sofort den FÖD Finanzen unter 02 572 57 57 (direkter Code: 17002) an. Sie müssen mitteilen, dass Sie keine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen ausfüllen werden.
Sie müssen anhand einer von Ihrer Gemeinde in der Ukraine ausgestellten Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz nachweisen, dass der Wohnsitz Ihrer Familie in der Ukraine belassen wurde.
- Lassen Sie dieses Dokument von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche, Französische oder Niederländische übersetzen.
- Wenn Sie den FÖD Finanzen unter 02 572 57 57 (direkter Code: 17002) anrufen, erhalten Sie die Adresse, an die Sie das übersetzte Dokument schicken müssen.
Sie erhalten Ihre Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden zwischen Mitte September und Anfang Oktober 2023 per Post. Wenn Sie bis Mitte Oktober keine Erklärung erhalten haben, rufen Sie den FÖD Finanzen unter 02 572 57 57 (direkter Code: 17005) an.
Was sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Erklärungen?
Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen (Wohnsitz in Belgien) | Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden |
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Die gesamten Einkünfte sind in Belgien steuerpflichtig. | Nur die belgischen Einkünfte sind in Belgien steuerpflichtig. Die anderen weltweiten Einkünfte müssen auch angegeben werden, werden aber nicht besteuert. |
Der/die Partner(in) und die Kinder, die im Ausland wohnen, können nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Sie können nicht als Personen zu Lasten betrachtet werden und berechtigen daher nicht zu einer Steuerermäßigung. | Der/die Partner(in) und die Kinder, die im Ausland wohnen, können in der Steuererklärung angegeben werden. Die erforderlichen Dokumente müssen vorgelegt werden: Geburtsurkunde, Personalausweis, Eheschließungsurkunde usw. |
Es gibt verschiedene Steuerermäßigungen |
Steuerermäßigungen in Belgien sind nur möglich, wenn Ihre steuerpflichtigen belgischen Berufseinkünfte mindestens 75 % Ihrer weltweiten Einkünfte betragen. Sie müssen in der Lage sein, Ihre Einkünfte (oder das Nichtvorhandensein von Einkünften) im Ausland nachzuweisen. |