Basisbankdienstleistung für ukrainische Flüchtlinge

- Die Basisbankdienstleistung ermöglicht Basisverrichtungen zu einem ermäßigten Tarif.
- Die bestehenden Identifizierungsvorschriften für die Aufnahme einer gewöhnlichen Kundenbeziehung gelten auch für die Basisbankdienstleistung: Die Bank benötigt den Namen und Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den Wohnort.
- Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus können ihre Identität anhand eines von den belgischen Behörden ausgestellten Identitätsdokuments nachweisen.
- Seit dem 7. März 2022 können ukrainische Flüchtlinge eine Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz beantragen, die ihnen auch die Inanspruchnahme der Basisbankdienstleistung ermöglicht.
Der Ausbruch des Krieges in der Ukraine verursacht unermessliches menschliches Leid; viele Einwohner sind gezwungen, das Land zu verlassen und in der Europäischen Union Schutz zu suchen. Innerhalb kurzer Zeit müssen sie sich organisieren, um in einer völlig neuen Umgebung so gut wie möglich zurechtzukommen. Deshalb bieten die belgischen Banken eine Basisbankdienstleistung an, die ihnen die Eröffnung eines Girokontos zur Erledigung verschiedener Bankgeschäfte ermöglicht. Denn der Zugang zu einem Bankkonto ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am Alltagsleben in unserer Gesellschaft.
Die FAQ sind ein Leitfaden zur Information über das Angebot von Basisbankdienstleistungen für Flüchtlinge und Asylsuchende, unter Einbeziehung der Situation der ukrainischen Flüchtlinge.
Was ist eine Basisbankdienstleistung?
Wenn man Anspruch auf die Basisbankdienstleistung hat, bedeutet dies, dass man bei einer belgischen Bank für einen begrenzten Betrag ein Girokonto eröffnen kann, um Basisverrichtungen wie Geldabhebungen, Zahlungen per Überweisung oder Zahlungskarte durchzuführen und Daueraufträge und Lastschriften einzurichten.
Jedes belgische Kreditinstitut bietet eine solche Basisdienstleistung an, die über das dafür vorgesehene Antragsformular in Anspruch genommen werden kann.
Wer kann die Basisbankdienstleistung in Anspruch nehmen?
Bereits 2016 hat der Bankensektor eine FAQ-Liste mit weiteren Informationen über den Zugang zur Basisbankdienstleistung für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge erstellt. Diese Richtlinien gelten natürlich auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Die bestehenden Identifizierungsvorschriften für die Aufnahme einer gewöhnlichen Kundenbeziehung gelten auch für die Basisbankdienstleistung: Gemäß dem üblichen Verfahren im Rahmen der Geldwäschebekämpfungsgesetze sind die Banken verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren. Sie müssen auch in der Lage sein, deren Identität zu überprüfen, da sonst das Angebot einer Basisbankdienstleistung nicht zulässig ist. Die Bank benötigt den Namen und Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den (vorübergehenden) Wohnort.
Welche amtlichen Dokumente berechtigen zum Zugang zur Basisbankdienstleistung?
Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus können ihre Identität anhand eines von den belgischen Behörden ausgestellten Identitätsdokuments nachweisen, zum Beispiel:
- Bescheinigung über die Eintragung im Fremdenregister (Aufenthaltskarte A, ...),
- zeitweilige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbescheinigung,
- Nachweis der Registrierung beim Ausländeramt.
Weitere Informationen in Bezug auf die erforderlichen amtlichen Dokumenten im Rahmen der Basisbankdienstleistung finden Sie in den FAQ.
Wichtig: Seit dem 7. März 2022 können ukrainische Flüchtlinge (mit Identitätsdokumenten) beim Ausländeramt eine Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz beantragen, die ihnen auch die Inanspruchnahme der Basisbankdienstleistung ermöglicht. Weitere Informationen in Bezug auf die Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz finden Sie auf der Website des Ausländeramts.